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Steuern und Sozialversicherung

bKV und Steuern: Wann ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?

Die bKV ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie als Sachbezug innerhalb der 50-€-Freigrenze gewährt wird. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben. Hier finden Sie die Voraussetzungen, typische Fehler und die Alternativen, wenn die Grenze nicht reicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Sachbezug, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beiträge direkt zahlt (BFH, VI R 13/16).
  • Steuer- und SV-frei bis zur Freigrenze von 50 € pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
  • Die 50 € gelten für alle Sachbezüge zusammen. Ein Cent darüber macht alles steuerpflichtig.
  • Für den Sachbezug die Beiträge monatlich zahlen.
  • Reicht die Grenze nicht: Pauschalversteuerung nach § 40 oder § 37b EStG.
  • Erstattungen aus der bKV sind für Mitarbeitende steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG).

Voraussetzungen für den Sachbezug

Ob die bKV Sachlohn oder Barlohn ist, hat der Bundesfinanzhof 2018 geklärt (Urteile vom 7. Juni 2018, VI R 13/16, und vom 4. Juli 2018, VI R 16/17). Die Finanzverwaltung wendet sie seit 2019 bundesweit an. Ein Sachbezug liegt vor, wenn:

Zahlt der Arbeitgeber dagegen einen Zuschuss zu einer Versicherung, die Mitarbeitende selbst abgeschlossen haben, ist das Barlohn und voll steuerpflichtig, auch wenn das Geld zweckgebunden ist.

Die 50-€-Freigrenze richtig anwenden

Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis 50 € pro Kalendermonat steuer- und beitragsfrei. Drei Punkte entscheiden:

Beispiel im MonatSummeErgebnis
bKV 22,90 € (600 € Budget)22,90 €steuer- und SV-frei
bKV 22,90 € + Gutschein 25 €47,90 €steuer- und SV-frei
bKV 22,90 € + Gutschein 30 €52,90 €alles steuer- und SV-pflichtig
bKV 49,90 € (1.500 € Budget)49,90 €frei, aber kein Platz für weitere Sachbezüge

Tipp: Wer bereits Gutscheine nutzt, kann das bKV-Budget so wählen, dass beides zusammen unter 50 € bleibt, oder die bKV pauschal versteuern.

Vier Wege, die bKV steuerlich zu gestalten

VarianteLohnsteuerSozialversicherungHinweise
Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG)freifreibis 50 € im Monat für alle Sachbezüge, monatliche Zahlung
Pauschal nach § 40 Abs. 1 EStGpauschal, Durchschnittssteuersatzfreijährliche Zahlung als sonstiger Bezug, bis 1.000 € je Person und Jahr, Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt, für eine größere Zahl von Beschäftigten
Pauschal nach § 37b EStG30 % pauschal, trägt der Arbeitgeberpflichtigbis 10.000 € je Person und Jahr, einheitlich für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr
Individuell versteuertnach Steuerklassepflichtigals Arbeitslohn oder netto vom Arbeitgeber übernommen

In der Praxis wählen die meisten Unternehmen den Sachbezug. Budgettarife bis 1.500 € liegen im Monat unter 50 € und passen damit allein in die Freigrenze.

Betriebsausgabe für den Arbeitgeber

Die Beiträge sind voll als Betriebsausgabe absetzbar, ebenso eine übernommene Pauschalsteuer. Bei einer GmbH mit Sitz in Dresden (Gewerbesteuer-Hebesatz 450 %) sinkt der Aufwand dadurch um rund 31,6 %. In unseren Rechnungen setzen wir vorsichtig 30 % an. Welche Netto-Kosten sich daraus ergeben, zeigt die Seite bKV Kosten.

Steuern für Mitarbeitende

Innerhalb der Freigrenze zahlen Mitarbeitende weder Steuern noch Sozialabgaben auf den Versicherungsschutz. Die späteren Erstattungen, etwa für Brille oder Zahnreinigung, sind nach § 3 Nr. 1a EStG ebenfalls steuerfrei.

Bei Minijobs zählt ein steuer- und beitragsfreier Sachbezug nicht zum Verdienst und gefährdet die Minijob-Grenze damit nicht.

Was die Lohnbuchhaltung beachten muss

Im Zweifel hilft eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt nach § 42e EStG. Wir stimmen die Gestaltung gern mit Ihrer Steuerberatung ab.

Häufige Fragen

Ist die bKV steuerfrei?

Ja, als Sachbezug bis zur Freigrenze von 50 € pro Mitarbeitendem und Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Voraussetzung: Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, zahlt die Beiträge direkt und die Mitarbeitenden haben keinen Anspruch auf Geld statt Versicherungsschutz.

Ist die bKV sozialversicherungsfrei?

Innerhalb der 50-€-Freigrenze ja. Auch bei Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG bleibt sie beitragsfrei. Bei Pauschalierung nach § 37b EStG oder individueller Versteuerung fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Was passiert, wenn die 50 € überschritten werden?

Dann ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Der Arbeitgeber kann die bKV dann nach § 37b oder § 40 EStG pauschal versteuern.

Darf die bKV jährlich bezahlt werden?

Für den Sachbezug innerhalb der 50-€-Grenze sollten die Beiträge monatlich gezahlt werden. Die jährliche Zahlung ist vor allem bei der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG üblich.

Ist die bKV eine Betriebsausgabe?

Ja. Die Beiträge und eine übernommene Pauschalsteuer sind voll als Betriebsausgabe absetzbar.

Müssen Mitarbeitende Erstattungen aus der bKV versteuern?

Nein. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.

Quellen

Was kostet die bKV für Ihr Unternehmen?

Wir rechnen mit Ihren eigenen Zahlen: Kosten nach Steuern, Vergleich mit einer Gehaltserhöhung, Break-even bei Fehlzeiten und Fluktuation. Kostenlos, meist innerhalb von zwei Werktagen.

Für Neuabschlüsse bis 31.12.2026 gelten die heutigen Konditionen, ab 2027 sind in einigen Branchen Zuschläge vorgesehen.

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